Profil zeigen mit dem Herkunftszeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof "

Immer mehr Verbraucher wünschen sich mehr Transparenz beim Bezug ihrer Lebensmittel.  Der Einkauf auf einem Bauernhof direkt beim Erzeuger bietet hier unverkennbare Vorteile. Es ist zudem interessant und es macht Spaß, den Entstehungsort von Lebensmitteln und Spezialitäten kennen zu lernen. Bauernhöfe zeigen Ihnen, wie sie entstehen und erklären dabei jeden Schritt.

 

Verbraucher, die auf einem Bauernhof mit dem Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ einkaufen, können sicher sein:

  • Es handelt sich um ein landwirtschaftliches Unternehmen. Handelsbetriebe und Betriebe mit gewerblicher Tierhaltung sind ausgeschlossen.
  • Die Produkte stammen aus eigener Erzeugung bzw. werden von anderen persönlich bekannten Bauernhöfen zugekauft und unter Angabe des jeweiligen Erzeugernamens verkauft.
  • Verkaufsfertige Produkte, die nicht der landwirtschaftlichen Direktvermarktung zuzuordnen sind, dürfen bis maximal 20 Prozent (bezogen auf den Gesamtumsatz der Direktvermarktung des Betriebes) mitverkauft werden.

 

Die Stärke landwirtschaftlicher Direktvermarkter sind selbsterzeugte Lebensmittel und weitere Dienstleistungen vom Bauernhof. Hier können Sie sich aus erster Hand über Erzeugungsweise und Herkunft informieren. Entdecken Sie beim Einkauf auf einem Bauernhof den individuellen Geschmack eigenerzeugter Lebensmittel neu. Entfliehen Sie damit der „Globalisierung“. Traditionelle und mit Liebe ausgesuchte Rezepte sowie eine sorgfältige Herstellung führen zu individuellen, hochwertigen Produkten. Kosten und schmecken Sie die zahlreichen Spezialitäten und Besonderheiten und lassen Sie sich begeistern und ausführlich beraten.
„Einkaufen auf dem Bauernhof“ heißt aber auch, Erzeugnisse aus der Region kaufen. Sie fördern damit kleinräumige Wirtschaftskreisläufe mit allen positiven Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Infrastruktur. Achten Sie daher auf das Erkennungszeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“, das Zeichen für Selbsterzeugtes von Bauernhöfen! Auf der Website Einkaufen-auf-dem-Bauernhof können Sie nach Regionen, Postleitzahlen, Produktbereichen oder nach einzelnen Erzeugnissen suchen und so Ihre Bezugsquellen bäuerlicher Produkte in Deutschland finden.

 

 

Spezielle Aufgabe der Fördergemeinschaft "Einkaufen auf dem Bauernhof" ist die Vergabe und Überwachung des gleichnamigen Zeichens. Die Fördergemeinschaft ist darüber hinaus das einzige Organ, das durch die ihr anhörenden Verbände und Kammern, gleichzeitig die Interessenvertretung aller Direktvermarkter in Deutschland wahrnimmt. Im Rahmen der Bundessitzungen der Fördergemeinschaft "Einkaufen auf dem Bauernhof" kommen Fachberater bzw. Interessenvertreter aus allen Bundesländern zusammen und besprechen neben den Belangen der Fördergemeinschaft Themen und Probleme der Direktvermarktung.

Die Gemeinschaftswerbung „Einkaufen auf dem Bauernhof“ ist darauf angelegt, in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit ein markantes Profil zu vermitteln, mit dem sich Direktvermarkter von allen übrigen Einkaufsstätten (Supermärkte, Bäckereien, Fleischerfachgeschäfte, Feinkost- und Naturkostläden) eindeutig unterscheiden.

 

Das interessiert Direktvermarkter:

Nutzungsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Der Betrieb ist landwirtschaftlicher Unternehmer im Sinne der folgenden Definition: Landwirt ist, wer ein auf die Bodenbewirtschaftung beruhendes Unternehmen der Landwirtschaft betreibt (Mindestgröße gemäß Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erreicht). Dies schließt Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht und Teichwirtschaft, der Imkerei und der Wanderschäferei mit ein. Die Zeichennutzung ist auch dann gestattet, wenn die Direktvermarktung in Form eines Gewerbes betrieben wird, soweit die Zukaufgrenzen nach Ziffer 3 b nicht überschritten werden.
  2. Landwirtschaftliche Direktvermarktung im Sinne der Zeichennutzung umfasst folgende Bereiche:
    • Die über die Primärproduktion hinausgehende Lagerung, Aufbereitung, Bearbeitung und der Verkauf von auf einem dazugehörigen landwirtschaftlichen Betrieb erzeugten Produkte. Verarbeitete Produkte gelten dann als Eigenerzeugnisse, wenn mindestens ein wertgebender Bestandteil im dazugehörigen landwirtschaftlichen Betrieb erzeugt wurde. Landwirtschaftliche Direktvermarktung schließt die Möglichkeit der Lohnverarbeitung der eigenen Erzeugnisse durch handwerkliche Verarbeitungsbetriebe ein, sofern die Erzeugnisse in getrennten Chargen verarbeitet werden.
    • Den Mitverkauf verkaufsfertiger Produkte anderer landwirtschaftlicher Direktvermarkter unter Angabe des Erzeugernamens.
    • Mit verkaufsfertigen Produkten, die nicht der landwirtschaftlichen Direktvermarktung zuzuordnen sind, darf ein Umsatz von maximal 20 % erzielt werden (bezogen auf den Gesamtumsatz der Direktvermarktung des Betriebes).
  3. Zeichennutzer weisen einen Abschluss in einem zur Agrarwirtschaft gehörenden Ausbildungsberuf oder die Sachkunde Pflanzenschutz nach oder sind einem Ökolandbauverband angeschlossen.
  4. Zur Sicherung der Lebensmittelhygiene führt der Zeichennutzer betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen in Anlehnung an die Hygieneleitlinie für Direktvermarkter oder vergleichbare Leitlinien durch.
  5. Der Anbau von gentechnisch verändertem Saat- und Pflanzgut ist verboten.
  6. Die Ausbringung von industriellem, gewerblichem oder kommunalem Klärschlamm ist verboten.

 

Das interessiert zukünftige Zeichennutzer:

Direktvermarkter schließen mit der in ihrer Region zuständigen Einrichtung wie der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einen Vertrag über die Nutzung des Werbezeichens. Bei Vertragsabschluss zahlt der Zeichennutzer 150,- €. Ab dem zweiten Nutzungsjahr beträgt die Gebühr pro Jahr 30,- €, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

Nach der Aufnahme als Zeichennutzer erhält der einen Eintrag in der Internetdatenbank www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com sowie ein Handbuch inklusive CD mit den Grafikdateien aller zulässigen Versionen des Zeichens "Einkaufen auf dem Bauernhof". Damit können die Zeichennutzer das Zeichen für Ihre eigenen Werbemittel und Geschäftspapiere verwenden oder diese von einem Grafiker und einer Druckerei gestalten lassen. Der Preis für diese Vorlagen und die anteiligen Patentgebühren sind in der Gebühr des Vertragsabschlusses enthalten.

Selbstverständlich können Zeichennutzer auch die fertigen Werbematerialien der Fördergemeinschaft bestellen (Bestellbögen siehe unten). Die Kosten für die von Ihnen bestellten Werbemittel stellt Ihnen der Vertragspartner der Fördergemeinschaft gesondert in Rechnung.

Die Nutzungsgebühren werden für die Gemeinschaftswerbung der Zeichennutzer verwendet. So zum Beispiel für die Internet-Datenbank www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com. Hier haben alle Zeichennutzer die wirkungsvolle Möglichkeit ihre eigene Adresse und ihre Produkte ohne Mehrkosten potentiellen Kunden bekannt zu geben. Vertreten sind alle niedersächsischen Zeichennutzer auch automatisch in der HofApp und im Internetportal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen www.service-vom-hof.de.

Die Zeichennutzer zahlen keine Beiträge für die Organisation der Fördergemeinschaft.

 

Tipp: Seminare bzw. Webseminare rund um das Thema Direktvermarktung finden Sie hier ...